Auf den Fälligkeitstermin für gemeindliche Steuern und Abgaben am 15.08.2025 wird hingewiesen. Neben den laufenden Zahlungen für das 3. Quartal 2025 werden die 2. Rate der Hundesteuer sowie die Jahresrate 2025 für Grundsteuer fällig.
Bei der Grundsteuer-Fälligkeit handelt es sich hauptsächlich um Grundsteuer A für Stückländereien mit einem Jahresbetrag unter 15,-- €.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Fälligkeitstermin am 15.08. häufig versäumt wird (Urlaubszeit usw.) und infolge dessen viele Mahnungen ausgelöst werden.
Nach den Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes sind wir gehalten, offene Forderungen anzumahnen. Die Mahngebühr beträgt mindestens 6,00 € und übersteigt in vielen Fällen sogar den fälligen Grundsteuerbetrag. Wir empfehlen daher dringend die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens zu nutzen.
Erteilen Sie der Gemeindekasse ein Lastschriftmandat. Diese Zahlungsweise ist zuverlässig und unkompliziert; vor allem aber vermeidet sie das Mahnverfahren.
Sollten Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für eine ausreichende Kontodeckung. Die Zusatzgebühren für erfolglose Abbuchungen betragen zwischen 3,- € und 10,- €.
Für Fragen steht Ihnen unsere Kassenleiterin, Frau Werdnik, gerne zur Verfügung.
Durchwahl 02779-912414