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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 33/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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!!! 15.08. – Fälligkeit !!!

Auf den Fälligkeitstermin für gemeindliche Steuern und Abgaben am 15.08.2026 wird hingewiesen. Neben den laufenden Zahlungen für das 3. Quartal 2026 werden die 2. Rate der Hundesteuer sowie die Jahresrate 2026 für die Grundsteuer fällig.

Bei der Grundsteuer-Fälligkeit handelt es sich hauptsächlich um Grundsteuer A für Stückländereien mit einem Jahresbeitrag unter 15,-- €.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Fälligkeitstermin am 15.08. häufig versäumt wird (Urlaubszeit usw.) und infolge dessen viele Mahnungen ausgelöst werden.

Nach den Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes sind wir gehalten, offene Forderungen anzumahnen. Die Mahngebühr beträgt mindestens Euro 6,-- und übersteigt in vielen Fällen sogar den fälligen Grundsteuerbetrag. Wir empfehlen daher dringend die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens zu nutzen. Erteilen Sie der Gemeindekasse ein Lastschriftmandat. Diese Zahlungsweise ist zuverlässig und unkompliziert, vor allem aber vermeiden Sie das Mahnverfahren.

Sollten Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für eine ausreichende Kontodeckung. Die Zusatzgebühren für erfolglose Abbuchungen betragen zwischen 3,-- € und 10,-- €.

Für Fragen steht Ihnen unsere Kassenleiterin, Frau Werdnik - 02779-9124-14 oder pia.werdnik@greifenstein.de, gerne zur Verfügung.