Auf den Friedhöfen der Gemeinde Greifenstein ist für etliche Grabstätten die Ruhefrist abgelaufen. Betroffen sind alle Reihengrabstätten, in denen die Beisetzung vor dem 31.12.1983 durchgeführt wurde und alle Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht vor dem 31.12.2022 abgelaufen ist.
Die Einebnung der Grabstätten ist durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen.
Grabstätten, die bis zum 31.12.2023 nicht eingeebnet wurden oder deren Einebnung bis zu diesem Datum nicht beauftragt wurde, werden durch die Gemeinde eingeebnet und die Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Wer beabsichtigt Grabanlagen durch die Gemeinde abräumen zu lassen, kann dies noch bis zum 06.09.2023 beauftragen. Aufträge, die nach diesem Termin erteilt werden, können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Auskunft hierzu erteilt Ihnen:
Tamara Jung, Tel. 02779/9124-21, Email: tamara.jung@greifenstein.de
Für die Grabräumungen durch die Gemeinde werden folgende Gebühren erhoben:
| • | Reihengräber | 180,00 € |
| • | Urnen-und Kindergräber | 120,00 € |
| • | Wahlgräber - 2 Stellen | 280,00 € |
| • | Wahlgräber - 3 Stellen | 350,00 € |
| • | Wahlgräber - 4 Stellen | 420,00 € |