Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten,
Naturschutz und Verbraucherschutz
Für das oben genannte Vogelschutzgebiet wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen von den Forstämtern Weilburg und Herborn sowie der Abteilung für den Ländlichen Raum des Kreisausschusses Lahn-Dill ein Maßnahmenplan erstellt. Die Inhalte des Planes haben die Aufgabe, die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades der für dieses Gebiet gemeldeten Vogelarten zu bewirken.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Maßnahmenplan (Stand: August 2023) vom 01. September bis einschließlich 30. September wie folgt einsehen:
Während des oben genannten Auslegungszeitraums können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar vorgebracht werden.
Zudem stehen am 12.10.2023 und 17.10.2023 Herrn Kraus - Regierungspräsidium Gießen, Frau Heep - Forstamt Weilburg - und Frau Werner - Kreisausschuss Lahn-Dill - für interessierte Bürgerinnen und Bürger jeweils von 12:00 bis 16.00 Uhr für Fragen, Kritik sowie Anregungen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
| • | 06471/62934-70 | - Frau Heep | (Thema: Wald) |
| • | 06441/407-1773 | - Frau Werner | (Thema: Offenland/Gewässer) |
| • | 0641/303-5596 | - Herr Kraus | (allgemeine Fragestellungen) |
Wetzlar, 24.08.2023
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten,
Naturschutz und Verbraucherschutz
Az.: RPGI-53.3-21r0800/5-2016/1