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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 36/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Jagdgenossenschaftsversammlung für das Jagdjahr 2025/2026

Am Freitag, den 25. September 2026 um 19.00 Uhr findet im Gasthaus „Zur schönen Aussicht“ in Greifenstein die Jagdgenossenschaftsversammlung für das Jagdjahr 2025/2026 statt.

Hierzu lade ich alle Eigentümer, der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Greifenstein, Teilbezirke Allendorf, Arborn, Beilstein, Greifenstein, Holzhausen, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth und Ulm gehörenden Grundstücke, recht herzlich ein.

Grundeigentümer, auf deren Fläche die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, gehören insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an und haben kein Stimmrecht.

Tagesordnung:

Top 1:

Eröffnung und Begrüßung

Top 2:

Genehmigung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 30. Juni 2025

Top 3:

Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jagdjahr 2025/2026

Top 4:

Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2025/2026

Top 5:

Bericht des Jagdgenossenschaftsausschussvorsitzenden/Stellvertreters

Top 6:

Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2025/2026

Top 7:

Anträge

Top 8:

Aussprache und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

Top 9:

Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplans 2026/2027

Top 10:

Wahl eines Wahlvorstandes

Top 11:

Wahl des Jagdvorstandes, des Jagdgenossenschaftsausschusses und eines Datenschutzbeauftragten

Top 12:

Verschiedenes

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
  • Alle teilnehmenden Jagdgenossen haben sich in eine Anwesenheitsliste unter Angabe ihres Grundbesitzes (Größe der bejagdbaren Fläche) einzutragen. Wir weisen darauf hin, dass Jagdgenossen, die erst nach dem Jahr 2024 Jagdgenossen geworden sind, dieses gemäß § 2, Abs. 4 der Satzung nachzuweisen haben (Erwerbsvertrag oder Grundbuchauszug).
  • Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
  • Miteigentümer eines zum Jagdbezirk gehörenden Grundstücks können ihr Stimmrecht nur gemeinsam ausüben.
  • Jeder Jagdgenosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese Personen voll geschäftsfähig sind. Die Anzahl der Vollmachten ist je Abstimmenden auf 5 begrenzt. Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeinde Greifenstein erhältlich oder können auf der Internetseite der Gemeinde Greifenstein (https://www.greifenstein.de/leben-in-greifenstein/forstwesen.html) heruntergeladen werden, sowie auch die Satzung der Jagdgenossenschaft.
  • Anträge sind in schriftlicher Form bis zum 18.09.2026 beim Jagdvorstand z.Hd. des Jagdvorstehers Johann Ferber, Lindenhof in 35753 Greifenstein, einzureichen.
  • Am Versammlungsabend kann eine Eintragung in die Anwesenheitsliste ab 18.00 Uhr erfolgen.
gez.
Johann Ferber
(Jagdvorsteher)