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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Greifenstein für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EURO festgesetzt.

Zusätzlich steht ein Kreditbetrag von 152.966 € auf Grundlage des Hessenkassegesetzes vom 28.04.2018 zur Aufnahme bei der WI-Bank zur Verfügung, welcher in Tranchen abgerufen werden kann.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000 EURO festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 15.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1) Als im Umfang erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO und damit der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab einem Betrag von 50.000 Euro im Einzelfall.

(2) Die Investitionsmaßnahme Nr. 1201-1491A „Straßenbau Lockenbachsgraben Umlegung“ unterliegt einer Auszahlungssperre. Diese kann nur durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden.

Greifenstein, den 21.12.2022  — Der Gemeindevorstand

Sander
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Greifenstein

Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr

- Kommunal- und Finanzaufsicht –

Datum:

05. Januar 2023

Unser Zeichen:

15.1 - FA - 221.2 (532010)

Ansprechpartner:

Herr Kauferstein

Gemäß den §§ 97a, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Greifenstein die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023

a.

der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von

3.000.000 € (i.W.: drei Millionen Euro)

b.

des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zur Höhe von

900.000 € (i.W.: neunhunderttausend Euro)

Die Satzung hat keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Meine Genehmigung erfolgt gemäß §§ 92 Abs. 5, 103 und 105 HGO unter Auflagen:

1.

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung mit Haushaltsbegleitverfügung ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 15. Februar 2023 zu übersenden.

2.

An Ihrem Berichtswesen im Sinne von § 28 GemHVO möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag ebenfalls zu übersenden.

Im Auftrag und in Vertretung
gez. Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat
Offenlegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Gemeinde Greifenstein für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme

vom 30.01.2023 bis 07.02.2023

im Rathaus, Ortsteil Beilstein, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein, Zimmer 10, während der Dienststunden, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme erfolgt während der Dienstzeiten nach Anmeldung unter Telefon Nr. 02779 / 91 24-25. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wird zudem auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Greifenstein, den 26.01.2023

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Greifenstein
gez. Sander
Bürgermeisterin