Mit dem diesjährigen Grundsteuerbescheid wurden die vom Finanzamt zum 01.01.2025 neu festgesetzten und digital übermittelten Grundsteuermessbeträge in den Bescheid eingepflegt.
| - | Bei Abweichungen gegenüber ihrem eigenen Grundmessbescheid wenden Sie sich vorrangig bitte an das für Sie zuständige Finanzamt |
| - | Grundbesitzabgabenbescheide die entgegen der bisherigen Festsetzung (abgesehen von Verkäufen, Schenkungen, etc.) keine Grundsteuer mehr aufweisen, werden nachveranlagt. |
In diesen Fällen lagen bis zum Verarbeitungsstichtag keine Daten des Finanzamtes vor.
Wie bereits bekanntgegeben hat die Gemeinde Greifenstein die Hebesätze für die Grundsteuer A (270) und Grundsteuer B (200) neu festgesetzt. Die Jahresbescheide sind datiert auf den 24. Januar 2025. Der Versand erfolgt durch das Rechenzentrum in Gießen.
Alle Fragen bezüglich des neuen Messbetrages, der Bewertung Ihres Grundbesitzes oder allgemein zum Thema Grundsteuerreform richten Sie bitte an
Finanzamt Dillenburg
Wilhelmstrasse 9
35683 Dillenburg
Tel: 02771-908-0
Mail: poststelle@fa-dil.hessen.de
Zu Fragen bezüglich der Wasser- und Kanalabrechnung bzw. der Veranlagung Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an unser Steueramt. Frau Schmidt und Frau Guckelsberger werden Ihnen gerne Auskunft erteilen.
Durchwahl 02779-912417 oder 02779-912418
heike.schmidt@greifenstein.de oder
ramona.guckelsberger@greifenstein.de