Absage der Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Beilstein
Da für die Wahl des Ortsbeirates im Ortsbezirk Beilstein im Rahmen der Kommunalwahl am 15. März 2026, kein Wahlvorschlag abgegeben wurde, wird gemäß § 86a Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Beilstein, hiermit abgesagt.