Das Mitglied des Ortsbeirates Rodenberg, Herr Benjamin Hartmann, Schulstraße 10, 35753 Greifenstein, ist am 04.10.2022 von seinem Mandat zurückgetreten.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Rodenberg – BLR – mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.
Da der Wahlvorschlag keine weiteren Personen hergibt, stelle ich fest, dass der freiwerdende Platz im Ortsbeirat Rodenberg somit unbesetzt bleibt.
Meine Feststellungen gelten gemäß § 34 Abs. 3 KWG mit Wirkung vom 06.10.2022.
Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (54 Personen) den Einspruch unterstützen.
Greifenstein, 06.10.2022