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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Greifenstein im Nachgang zur Wahl des Ortsbeirats Rodenberg am 14. März 2021

Ausscheiden und Nachrücken von Ortsbeiratsmitgliedern

Das Mitglied des Ortsbeirates Rodenberg, Herr Benjamin Hartmann, Schulstraße 10, 35753 Greifenstein, ist am 04.10.2022 von seinem Mandat zurückgetreten.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Rodenberg – BLR – mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.

Da der Wahlvorschlag keine weiteren Personen hergibt, stelle ich fest, dass der freiwerdende Platz im Ortsbeirat Rodenberg somit unbesetzt bleibt.

Meine Feststellungen gelten gemäß § 34 Abs. 3 KWG mit Wirkung vom 06.10.2022.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahl­berechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberech­tigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindes­tens 1 % der Wahlberechtigten (54 Personen) den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, 06.10.2022

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez.
Sander