Das Mitglied des Ortsbeirates Holzhausen, Herr Lothar Heinrich Schäfer, Zum Steimel 3, 35753 Greifenstein, ist am 12.09.2024 als Beigeordneter in den Gemeindevorstand der Gemeinde Greifenstein nachgerückt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD - mit der höchsten Stimmenzahl, in den Ortsbeirat nachrückt.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Herr Alexander Ott, Bachstraße 10, 35753 Greifenstein, angeschrieben. Herr Ott hat das Mandat angenommen.
Ich stelle fest, dass Herr Alexander Ott in den Ortsbeirat Holzhausen nachrückt.
Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Holzhausen zur Ortsbeiratswahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.
Greifenstein, 14.10.2024