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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Greifenstein im Nachgang zur Kommunalwahl 14. März 2021

Ausscheiden und Nachrücken von Beisitzer im Gemeindevorstand

Das Mitgliedes des Gemeindevorstandes, Herr Jürgen Engel, wohnhaft Sonnenstraße 1, 35753 Greifenstein, hat zum 01.08.2024 sein Mandat im Gemeindevorstand niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 55 Abs. 4 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung stelle ich fest, dass die SPD, FWG und ULfG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Reihenfolge des Wahlvorschlages zur Wahl des Gemeindevorstandes zu ändern.

Gleichzeitig stelle ich hiermit fest, dass der nächste noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, FWG und ULfG, nun Herr Lothar Heinrich Schäfer, Zum Steimel 3, 35753 Greifenstein ist. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Schäfer somit als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, FWG und ULfG als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nach.

Herr Schäfer wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 12. September 2024 in sein Amt als Beigeordneter eingeführt.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, den 14. Oktober 2024

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez. Sander