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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 43/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Maulwürfe stehen unter Schutz

Bejagen oder Töten wird mit hohen Strafen geahndet!

Aus der Bevölkerung wurde uns gemeldet, dass auf einigen Grundstücken in der Gemeinde Maulwurffallen aufgestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Maulwurf seit 1988 unter Artenschutz steht. Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere zu jagen, fangen, verletzen oder zu töten.

Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld zwischen 5.000 € bis 65.000 € geahndet werden. Aufgrund einer Sensibilisierung der Bevölkerung kommt es jedes Jahr verstärkt zu Anzeigen, welche streng geahndet werden.

Wenn sich Maulwurfshügel auf Ihrem Grundstück finden, bedeutet das meist, dass Ihr Garten sehr feucht ist.

Der Maulwurf ist aber nicht als Störenfried anzusehen, sondern vielmehr als Freund des Gärtners, denn er verspeist Schnecken und Engerlinge und vertreibt Wühlmäuse, Er durchmischt und belüftet den Boden, wobei der Maulwurfshügel beste Erde für das Blumenbeet liefert. Im Frühling buddelt der Maulwurf aufgrund der Paarungszeit verstärkt.

Wer sich mit dem kleinen Kerl als Helfer nicht anfreunden kann, dem seien als Hausmittel wie beispielsweise saure Milch, Hundehaare, Essigessenz, zerstoßene Lebensbaumzweige oder Pflanzenjauchen aus Wermut oder Brennnesseln empfohlen. Diese Gerüche mag der Maulwurf nicht - und er sucht sich ein neues Zuhause.