Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
| • | Schiedsamt Greifenstein I |
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| zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm und Greifenstein |
| • | Schiedsamt Greifenstein II |
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| zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg und Rodenroth |
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und Sachbeschädigung.
Für die Wahrnehmung dieses Amtes werden die Schiedspersonen mit Aus- und Fortbildungen hinreichend vorbereitet. Hier steht der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. mit seinem Fachwissen zur Verfügung. Grundsätzlich sollte die Schiedsperson eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben. Sie sollte Einfühlungsvermögen sowie eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen und unparteiisch sein.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein gewählt. Die Ernennung in das Ehrenamt zur Schiedsperson erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Dillenburg.
Bitte bewerben Sie sich schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Greifenstein, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein. Für Fragen steht Ihnen Frau Rudolph unter Tel. 0 27 79 / 91 24-25
oder kerstin.rudolph@greifenstein.de zur Verfügung.
Informationen bieten auch die Internetauftritte des
Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. unter