Wir bitten alle Einwohner auf die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu achten und die Neubeantragung rechtzeitig vor Ablauf bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Wege zu leiten (eine Terminvereinbarung ist dazu nicht nötig).
Da die Dokumente von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden, muss mit einer Wartezeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Bei Reisepässen dauert die Bearbeitung nach wie vor mind. 5 Wochen. Die Bundesdruckerei empfiehlt ausdrücklich, eine Reisebuchung erst bei Vorliegen aller nötigen Dokumente vorzunehmen. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen kann seitens der Pass-/Ausweisbehörde nicht erfolgen. Es gibt die Möglichkeit, Reisepässe als Expresspass (mit zusätzlicher Gebühr) zu bestellen, wodurch sich die Bearbeitungsdauer deutlich verkürzt.
Es wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, welches nicht älter als 6 Monate sein sollte.
Grundsätzlich muss jeder Antragsteller persönlich erscheinen und einmalig eine Urkunde im Original vorlegen, aus der die aktuelle Namensschreibweise hervorgeht. Benötigt wird daher bei
| - | ledigen Personen die Geburtsurkunde, |
| - | verheirateten Personen die Heiratsurkunde (auch wenn mittlerweile wieder geschieden oder verwitwet) |
| - | erfolgter Namensänderung die entsprechende Bescheinigung. |
Folgende Gebühr muss direkt bei der Beantragung bezahlt werden:
| - | Personalausweis | 37,00 € |
| - | Personalausweis für Personen unter 24 Jahren | 22,80 € |
| - | Reisepass | 70,00 € |
| - | Reisepass für Personen unter 24 Jahren | 37,50 € |
| - | Express-Zuschlag für Reisepässe | 32,00 € |
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck können Sie im Internet unter www.greifenstein.de -> Rathaus und Politik -> Formulare -> „Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige“, ausdrucken oder bei der Gemeindeverwaltung im Passamt abholen.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die antragstellenden Kinder persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden müssen.
In den Medien wurde Anfang November vermehrt über den zukünftigen Direktversand von Personalausweisen und Reisepässen berichtet. Hierzu ist anzumerken, dass dies aktuell noch nicht möglich ist. Zum 1.11.2024 trat lediglich ein Gesetz in Kraft, das den Versand von hoheitlichen Dokumenten direkt an die Antragsteller überhaupt rechtlich zulässig macht.
Ab Mai 2025 soll es voraussichtlich möglich sein, Personalausweise/Reisepässe direkt nach Hause geschickt zu bekommen - verbunden mit einer zusätzlichen Servicegebühr. Die Abholung der Ausweisdokumente in der Behörde ist natürlich nach wie vor (kostenfrei) möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Frau Schwahn Tel.: 02779/9124-33,
Frau Junker Tel.: 02779/9124-34 oder
Frau Weil Tel.: 02779/9124-30.