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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 48/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Winterdienst

Der Winterdienst wird in allen Ortsteilen in den Wintermonaten wieder vom gemeindlichen Bauhof wahrgenommen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Verpflichtung besteht, verkehrswichtige Straßen und Steilstrecken zu streuen. Wenn wir weit über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehend fast alle gemeindlichen Straßen räumen und streuen, und wenn man bedenkt, dass wir in zehn Ortsteilen ein sehr umfangreiches Straßennetz zu bedienen haben, können wir Beschwerden über den von uns organisierten Winterdienst nur schwerlich nachvollziehen.

Im Rahmen unserer personellen und materiellen Möglichkeiten sind wir selbstverständlich bestrebt, den Winterdienst so zeitnah wie möglich durchzuführen.

Im Übrigen treten immer wieder Probleme wegen der am Straßenrand abgestellten Pkw's auf. Die Fahrzeuge werden teilweise so am Straßenrand geparkt, dass für das Räumfahrzeug mit dem Schneeschild keine Durchfahrmöglichkeit bleibt. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an alle Fahrzeughalter, ihren Pkw zukünftig in der Winterzeit so zu parken, dass das gemeindliche Räumfahrzeug ungehindert alle Straßenzüge bedienen kann.

Wir appellieren auch an die Anlieger, die Fahrbahnverhältnisse auf den Straßen nicht dadurch zu verschlechtern, dass sie den Schnee vom Gehweg oder Ihrer Grundstückseinfahrt auf die Straße schieben, dieser Schnee ist auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Dies stellt ein Vergehen gem. § 32 StVO dar. Man kann Teile des Schnees an den Straßenrand schieben, aber der Verkehr auf der Straße oder dem Gehweg darf dadurch nicht behindert werden und es ist darauf zu achten, dass die Straßeneinläufe freigehalten werden, damit das Tauwasser ablaufen kann.