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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Greifenstein im Nachgang zur Wahl des Ortsbeirats Ulm am 14. März 2021

Ausscheiden und Nachrücken von Ortsbeiratsmitgliedern

Das Mitglied des Ortsbeirates Ulm, Herr Peter Schaus, Dianaburgstraße 26, 35753 Greifenstein, ist am 09.10.2023 von seinem Mandat zurückgetreten.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Ulm - BLU - mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.

Als nächster noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Herr Jürgen Becker, Kirchstraße 4, 35753 Greifenstein, angeschrieben. Herr Becker hat das Mandat abgelehnt.

Im weiteren Verfahren wurde als noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Herr Gunther Zöller, Auf der Plinke 10, 35753 Greifenstein, angeschrieben. Herr Zöller hat das Mandat ebenfalls abgelehnt.

Als letzter noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Herr Michael Achuth Becker, Kirchstraße 4, 35753 Greifenstein, angeschrieben. Herr Becker hat sein Mandat ebenfalls abgelehnt.

Da der Wahlvorschlag keine weiteren Nachrücker mehr enthält, stelle ich fest, dass der freiwerdende Platz im Ortsbeirat Ulm somit unbesetzt bleibt.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahl­berechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberech­tigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindes­tens 1 % der Wahlberechtigten (54 Personen) den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, 30.11.2023

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez.
Sander