Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mittlere Dill hat in Ihrer Sitzung am
7. Dezember 2023 folgende X. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 26.02.2001 beschlossen:
§ 20 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Bei der Herstellung oder Erneuerung von Abwasseranlagen für die Straßenentwässerung der Gemeindestraßen, wird von der Mitgliedsgemeinde, in deren Gemarkung die Gemeindestraße liegt, entsprechend den Regelungen der Ortsdurchfahrtsrichtlinien eine Investitionsumlage von zurzeit 279,00 € für den laufenden Straßenmeter gezahlt.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Verbandsversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Sinn-Edingen, 7. Dezember 2023