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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473,475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl S. 582) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein in der Sitzung am 07.12.2023 die 4. Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen.

Artikel 1

§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr jährlich erhoben.

Die Gebühr beträgt

ab 01.01.2024

0,58 € / m²

Artikel 2

§ 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch ab 01.01.2024 bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 6,59 €.

Artikel 3

Inkrafttreten

Die vorstehende Satzungsänderung tritt ab 01.01.2024 in Kraft.

Greifenstein, den 14.12.2023

Gemeinde Greifenstein
-Der Gemeindevorstand-
gez. Sander
Bürgermeisterin