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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Haushaltsrede der Bürgermeisterin zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025

Sehr geehrter Vorsitzender der Gemeindevertretung,

Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielleicht können Sie sich erinnern,

bei der Einbringung des Haushaltes 2024 im vergangenen Jahr war ich schon darauf eingegangen, dass dessen Ausgestaltung von Informationen und Nachrichten geprägt ist, die uns erhebliche Sorgenfalten auf die Stirn treiben werden und getrieben haben.

Dies hat sich für den Haushalt 2025 keinesfalls geändert. Im Gegenteil, wir spüren eine drastisch verschärfte Krise der kommunalen Familie. Die finanziellen Spielräume sind, sofern vorhanden, noch enger, die Finanzausstattung der Kommunen nicht ausreichend. Viele befinden sich in einer akuten Notlage. Hohe Defizite sind kein Einzelfall.

In Zeiten wie diesen und den sich immer stärker eintrübenden konjunkturellen Aussichten, ist ein Haushalt der jeden dieser Aspekte berücksichtigt für alle Beteiligten eine ganz besondere Herausforderung.

Festzustellen ist, dass ohne Wachstum die Ausgaben für unsere Infrastruktur nicht zu meistern sind. Zudem sind die Kommunen nicht in der Lage auf die großen Kostensteigerungen einzuwirken. Meistens sind sie gesetzlich vorgeschrieben und müssen umgesetzt werden. Den Kommunen werden immer neue Aufgaben übertragen, ohne dass die dazugehörige Finanzausstattung gewährleistet ist. Als Beispiele zu nennen wären hier die gesetzlichen Ansprüche auf einen KitaPlatz sowie die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Das heißt, die Gemeinde Greifenstein steht vor immer zunehmenden Aufgaben bei einer ständigen Abnahme der Einnahmen sowie inflationsbedingten Kostensteigerungen.

Auch muss man leider feststellen, dass die momentane Förderpolitik mit ihrer Vielzahl von Fördertöpfen keine dauerhafte Lösung ist. Die Kommunen benötigen dringend eine auskömmliche Finanzausstattung und Förderung wirklich nur noch in Einzelfällen, so dass die Aufgaben nachhaltig und dauerhaft zu erfüllen sind.

Zudem muss auch dringend der Zwang zur Regulierung aufgehoben werden, Stichwort Bürokratieabbau.

Üblicherweise erfolgt die Beschlussfassung des Haushaltes in Greifenstein eigentlich im Dezember.

In diesem Jahr allerdings wird der Haushalt erst im Dezember eingebracht. Ursächlich dafür sind die fehlenden Planungsdaten aus dem Finanzplanungserlass und der Zahlungsdaten aus dem Kommunalen Finanzausgleich, die erst Mitte November durch das Land Hessen zur Verfügung gestellt wurden.

Ohne diese Daten kann eine kleine Gemeinde, die im Vergleich wenig Gewerbesteuer bezieht und somit auf die Zahlungen der Schlüsselzuweisungen und des Einkommensteueranteils angewiesen ist, keine solide Planung durchführen.

Wir bringen den Haushalt 2025 ein - ohne dass Bürgerinnen und Bürger, sowie die Unternehmer, höhere Steuern zahlen müssen. Die niedrigen Hebesätze bleiben unverändert. Die Grundsteuer wurde aufkommensneutral gestaltet. Das ist die gute Botschaft.

Greifenstein startet mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 5,7 Mio. € (Stand 31.12.2022) in das Jahr 2025. Daraus resultiert, dass der Gemeinde in den letzten Jahren ausreichend liquide Mittel zur Verfügung standen, um Zahlungen für die Bewirtschaftung der Gemeinde, die Zahlungen für die Investitionen in die Gemeinde und die Tilgung der Kredite der Gemeinde leisten zu können. Überdies waren Kreditaufnahmen nicht notwendig, so dass zum Ende des Jahres 2024 ein Finanzmittelbestand von rd. 1,3 Mio. € vorrätig sein wird.

Diese Tatsachen verdeutlichen, dass Greifenstein mit einem Rücklagenpolster in das Jahr 2025 startet.

Nun der

Überblick über das Haushaltsjahr 2025

Der Haushalt spiegelt das Notwendige wider. Er enthält keine „Leuchtturmprojekte“.

Wir konzentrieren uns auf die kommunale Daseinsfürsorge. Es gibt keine

übermäßigen und unnötigen Ausgaben und Investitionen, wir sagen mit

Überzeugung: Es ist ein grundsolider Haushaltsentwurf.

Nochmals: Allerdings wird die Planung der Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2025 wie in den vergangenen Jahren, aus anfangs genannten Gründen mit Unsicherheiten behaftet.

Auf der Ertragsseite wird anhand der Vorgaben des Finanzplanungserlasses geplant. Dies betrifft die Ertragsarten Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil und Familienleistungsausgleich. Die Schlüsselzuweisung wird aufgrund der vorliegenden vorläufigen Berechnung des Hessischen Finanzministeriums veranschlagt. Die Grundsteuer A und B wird weitestgehend aufkommensneutral nach den festgesetzten Hebesätzen berechnet.

Die Gewerbesteuer ist vorsichtig geplant. Die Vorausleistungen für das Jahr 2025 ergeben eine Gewerbesteuer von rd. 2.600.000 €, hinzukommende Abrechnungen aus Vorjahren werden mit 200.000 € geschätzt, so dass die Gewerbesteuer insgesamt mit 2.800.000 € in Ansatz gebracht wird.

Zudem ist ein Ökopunkteverkauf geplant.

Diese Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr 2024 belaufen sich auf rd. 830.000 €.

Auf der Aufwandsseite schlagen gegenüber dem Vorjahr rd. 300.000 € höhere Personalkosten und rd. 163.000 € höhere Sach- und Dienstleistungen zu Buche und beeinflussen den Haushaltsausgleich negativ.

Die Kreis- und Schulumlage erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 240.000 €. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hebesätze des Lahn-Dill-Kreises dem Doppelhaushalt 2024/2025 entnommen sind. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragssatzung eingebracht worden, die die Hebesätze wohl nicht tangieren wird. Dies ist aufgrund der schwierigen Haushaltslage des Lahn-Dill-Kreises aber für das Jahr 2025 denkbar und zu berücksichtigen.

Die beschriebenen Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr werden durch die Mehraufwendungen in fast gleicher Höhe direkt wieder geschmälert, so dass auch für das Haushaltsjahr 2025 der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden kann und ein Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von 814.235 € prognostiziert wird.

Ebenso entsteht beim Zahlungsmittelfluss der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Fehlbedarf von 141.163 €, so dass die Tilgung der Kreditverpflichtungen nicht gesetzeskonform bedient werden kann.

Trotzdem wichtig: Für sämtlich Bereiche wie Kindertagesstätten, Feuerwehr, Dorfgemeinschaftshäuser, Straßen, Feldwege, Wasserleitungen sind Budgets zur Instandhaltung geplant.

Im investiven Bereich sind für das Jahr 2025 der Endausbau der Erschließungsstraßen Dammweg, Am Wettelsberg und Lockenbachsgraben geplant sowie die Bauphase der Ortsdurchfahrt in Allendorf, die die Straße inkl. Wasser- und Kanalleitungen erneuert.

Die Beschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Feuerwehr Allendorf wird abgeschlossen und die Planung der Beschaffung des Staffellöschfahrzeuges für die Feuerwehr Beilstein beginnt. Insgesamt werden für die beiden Fahrzeuge in den Jahren 2024-2026 715.000 € investiert.

In Summe sollen nächstes Jahr 2.351.800 € investiert, von denen 1.244.000 € durch Zuschüsse finanziert werden.

Wie auch in den letzten Jahren wurden keine Kredite aufgenommen und der Schuldenstand verringert sich kontinuierlich.

Wir haben noch viel vor und haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich hoffe, an übergeordneten Stellen tut man das auch.

Liebe Mitglieder der Gemeindevertretung, liebe Vorstandskollegen, mit dem vorliegenden Haushaltsplan werden wir unserer Verantwortung gerecht, für das Wohl von Greifenstein und seinen Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Deshalb bitte ich Sie schon jetzt, dem Haushaltsentwurf zuzustimmen sowie nach der Verabschiedung mit vereinten Kräften an seiner Umsetzung zu arbeiten.

Vielen Dank.