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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung Entschädigungssatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat in der Sitzung am 12.12.2024 die 2. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.

Artikel 1

§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:

Die Mitglieder von Wahlvorständen / Auszählungswahlvorständen und Wahlausschüssen bei Wahlen und Abstimmungen erhalten pro Tag / Sitzung ihrer Tätigkeit als

Wahlvorsteher/in  —  45,00 €

Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in  —  45,00 €

Schriftführer/in und Stellvertreterin  — 40,00 €

Stellvertretende/r Schriftführer/in  —  40,00 €

Beisitzer/in  —  35,00 €

Artikel 2

Inkrafttreten

Die vorstehende Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Greifenstein, den 19.12.2024

Gemeinde Greifenstein
-Der Gemeindevorstand-
gez. Sander
Bürgermeisterin