Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat in der Sitzung am 12.12.2024 die 2. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.
§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:
Die Mitglieder von Wahlvorständen / Auszählungswahlvorständen und Wahlausschüssen bei Wahlen und Abstimmungen erhalten pro Tag / Sitzung ihrer Tätigkeit als
Wahlvorsteher/in — 45,00 €
Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in — 45,00 €
Schriftführer/in und Stellvertreterin — 40,00 €
Stellvertretende/r Schriftführer/in — 40,00 €
Beisitzer/in — 35,00 €
Inkrafttreten
Die vorstehende Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Greifenstein, den 19.12.2024