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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern

Das Mitglied der Gemeindevertretung, Herr Helmut Scharfenberg, wohnhaft Auf Jakobsgarten 2, 35753 Greifenstein-Holzhausen, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Dezember 2024, in den Gemeindevorstand eingeführt, so dass dessen Sitz in der Gemeindevertretung neu zu besetzen ist.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union - CDU - mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl wurde Frau Julia Gimbel, Hohler Weg 13, Greifenstein-Rodenberg, angeschrieben. Frau Gimbel das Mandat angenommen.

Ich stelle fest, dass Frau Gimbel somit in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, den 13.12.2024

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez. Sander