Auf den Friedhöfen der Gemeinde Greifenstein ist für zahlreiche Grabstätten die Ruhefrist abgelaufen. Betroffen sind alle Reihengrabstätten, in denen die Beisetzung vor dem 31.12.1982 durchgeführt wurde und alle Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht vor dem 31.12.2021 abgelaufen ist.
Die Einebnung der Grabstätten ist durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen.
Grabstätten, die bis zum 31.12.2022 nicht eingeebnet wurden oder deren Einebnung bis zu diesem Datum nicht beauftragt wurde, werden durch die Gemeinde eingeebnet und die Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Wer beabsichtigt Grabanlagen durch die Gemeinde abräumen zu lassen, kann dies noch bis zum 10.03.2023 beauftragen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Friedhofsverwaltung, Frau Tamara Jung, Tel. 02779/9124-21; E-Mail: tamara.jung@greifenstein.de. Aufträge, die nach dem 10.03.2023 eingehen, können dann erst wieder für die Grabräumung im Herbst 2023 berücksichtigt werden.
Für die Grabräumungen durch die Gemeinde werden folgende Gebühren erhoben: