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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wegfall der Übermittlungssperre an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Januar 2026 ist das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) in Kraft getreten. Im Meldewesen ergeben sich daraus folgende Änderungen:

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Daher entfällt das Widerspruchsrecht gegen regelmäßige Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr und die damit verbundene Eintragung einer Übermittlungssperre nach § 36 Absatz 2 BMG.

Dies bedeutet, dass seit 01.01.2026 keine Übermittlungssperren nach § 36 Absatz 2 BMG mehr eingetragen werden können, auch wenn die Beantragung in manchen Formularen bzw. Online-Vorgängen noch möglich erscheint.

Bereits bestehende Übermittlungssperren an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wurden gelöscht. Die betroffenen Personen wurden darüber schriftlich informiert.

Weitere bereits eingetragene Übermittlungssperren und Auskunftssperren bleiben von der Gesetzesänderung unberührt und können weiterhin beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Winkler Tel.: 02779/9124-30, Frau Schwahn Tel.: 02779/9124-33 oder Frau Junker Tel.: 02779/9124-34.

Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter

buergerservice@greifenstein.de erreichen.