Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ist Ihr Ausweis noch gültig?

Hiermit bitten wir alle Einwohner auf die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu achten und die Neubeantragung rechtzeitig vor Ablauf bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Wege zu leiten (eine Terminvereinbarung ist dazu nicht mehr nötig).

Es wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, welches nicht älter als 6 Monate sein sollte.

Grundsätzlich muss jeder Antragsteller persönlich erscheinen und einmalig eine Urkunde im Original vorlegen, aus der die aktuelle Namensschreibweise hervorgeht. Benötigt wird daher bei

-

ledigen Personen die Geburtsurkunde,

-

verheirateten Personen die Heiratsurkunde (auch wenn mittlerweile wieder geschieden oder verwitwet)

-

erfolgter Namensänderung die entsprechende Bescheinigung.

Folgende Gebühr muss direkt bei der Beantragung bezahlt werden:

-

Personalausweis

-

Personalausweis für Personen unter 24 Jahren

-

Reisepass

-

Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Da die Dokumente von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden, muss mit einer Wartezeit von mehreren Wochen gerechnet werden.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck können Sie im Internet unter www.greifenstein.de -> Rathaus und Politik -> Formulare -> „Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige“, ausdrucken oder bei der Gemeindeverwaltung im Passamt abholen.

Der Gesetzgeber verlangt, dass die antragstellenden Kinder persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Weil Tel.: 02779/9124-30, Frau Schwahn Tel.: 02779/9124-33 oder Frau Junker Tel.: 02779/9124-34.