Auf den Friedhöfen der Gemeinde Greifenstein ist für zahlreiche Grabstätten die Ruhefrist abgelaufen. Betroffen sind alle Reihengrabstätten, in denen die Beisetzung vor dem 31.12.1984 durchgeführt wurde und alle Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht vor dem 31.12.2023 abgelaufen ist.
Die Einebnung der Grabstätten ist durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen.
Grabstätten, die bis zum 31.12.2024 nicht eingeebnet wurden oder deren Einebnung bis zu diesem Datum nicht beauftragt wurde, werden durch die Gemeinde eingeebnet und die Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Wer beabsichtigt Grabanlagen durch die Gemeinde abräumen zu lassen, kann dies noch beauftragen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Friedhofsverwaltung, Frau Tamara Jung, Tel. 02779/9124-21; E-Mail: tamara.jung@greifenstein.de.
Für die Grabräumungen durch die Gemeinde werden folgende Gebühren erhoben: