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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 10/2024
Bürger-Info
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Sondermüll-Hinweis 23.03.2024

Kleinmengensammlung von Sondermüll

Sondermüll kann am Samstag, dem 23.03.2024 in Gladenbach entsorgt werden.

Auf dem Parkplatz des Hauses des Gastes/Rathaus in Gladenbach nimmt das Sondermüllfahrzeug kostenlos Sonderabfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr entgegen.

Die Abfallwirtschaft Lahn Fulda (ALF) weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Sonderabfälle persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden müssen. Es ist nicht zulässig und daher strafbar, Abfälle unbeaufsichtigt auf öffentlichen Verkehrsflächen oder sonst allgemein zugänglich abzustellen.

Die Annahmemenge beträgt maximal 100 kg bzw. Liter pro Anlieferer. Die Einzelgebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Es müssen dicht verschlossene, intakte Gefäße sein. Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe können den Sammeltermin nur dann in Anspruch nehmen, wenn bei Ihnen nicht mehr als 500 kg Sonderabfall im Jahr anfallen.

Folgende Abfälle werden angenommen:
  • Farben und Lacke
  • Holzschutz- und Imprägnierungsmittel
  • Dispersions- und Wandfarben
  • Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Substanzen aller Art
  • Haushaltsfette und –öle
  • Kleber, Leime und Spachtel
  • Altmedikamente
  • Drogerie- und Kosmetikartikel
  • Fotochemikalien
  • Pflanzenschutz –und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Energie-Sparlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Spraydosen
  • Säuren, Beizen, Laugen
  • Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen usw.
  • PCB-Kondensatoren
  • Quecksilber-Thermometer und quecksilberhaltige Schaltelemente
  • Batterien (auch Autobatterien): oder Abgabe beim örtlichen Handel
  • Altöl (Motoren- und Getriebeöle), auf die Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen von Frischöl wird hingewiesen
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
  • Munition
  • chemische Kampfstoffe
  • Gasflaschen sowie Feuerlöscher
  • Infektiöse Abfälle
  • Asbest und asbesthaltige Produkte

Nach dem Abfallgesetz ist seit 01.07.1987 derjenige, der gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle abgibt, verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle zurückzunehmen. Heben Sie daher den Kaufzettel auf und legen Sie ihn bei der Rückgabe des Altöls vor.

Weitere Auskünfte erteilt: Abfallwirtschaft Lahn Fulda (ALF)

Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/94899-12