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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2024 (GVBl. 2024 Nr.33), ergeht folgende Verfügung:

1.

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass der „Gewerbeschau 40 Jahre Gewerbegebiet Würtenberg“, am Sonntag, 14.06.2026, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.

Der Geltungsbereich umfasst im Bereich der Stadt Gladenbach, Stadtteil Erdhausen, folgende Straßenzüge:

Jakob-Heuser-Straße, Auf dem Würtenberg, Im Tiefen Graben und Wehrenbold-Straße.

2.

Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

3.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladenbach in Kraft.

4.

Gemäß § 6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabeentscheidung keine aufschiebende Wirkung.

Begründung

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Gegenstand der aktuellen Freigabe ist die „Gewerbeschau 40 Jahre Gewerbegebiet Würtenberg“ vom 13.06. - 14.06.2026.

Mit einer Beteiligung von mehr als 50 ortsansässigen und regionalen Unternehmen, bietet die Gewerbeschau einen umfassenden Einblick in das vielfältige Angebotsspektrum der Betriebe vor Ort. Die regionalen Gewerbetreibenden präsentieren sich der Öffentlichkeit und neben der Leistungsschau der Betriebe wird eine direkte Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, potentiellen Auszubildenden, Fachkräften und Jobsuchenden geschaffen. Die Gewerbeschau bietet den Ausstellern eine effiziente Plattform, um sich zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen und direkt Personal zu rekrutieren. Die Veranstaltung verbindet Wirtschaftspräsentation und Berufsorientierung in einer praxisnahen Atmosphäre. Weiterhin wird ein attraktives Rahmenprogramm geboten, das sich an alle Altersgruppen richtet. Die Gewerbeschau wird einen beträchtlichen lokalen und überregionalen Besucherstrom von geschätzt 4000 Personen anziehen und ist somit die Hauptveranstaltung. Die Sonntagsöffnung steht keinesfalls im Vordergrund, sondern stellt lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung dar.

Die Gladenbacher Automobilausstellung findet vom Samstag, 13.06. - Sonntag, 14.06.2026, jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Die Ladenöffnung wird am Sonntag, 14.06.2026, auf 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, erhoben werden.

Gladenbach, 12.03.2026

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez.
Kremer
Bürgermeister