| Vereinfachte Umlegung | Im Seckbach |
| in der Gemarkung | Erdhausen |
| 1. | Der vom Magistrat der Stadt Gladenbach am 16.01.2023 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung für das Verfahrensgebiet „Im Seckbach“ ist am 10.03.2023 unanfechtbar geworden. |
| 2. | Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. |
| 3. | Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke eingewiesen. |
| 4. | Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung für den Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat die Bekanntmachung auch folgende Wirkungen: |
| 4.1 | Das Eigentum an ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen oder Grundstücken geht lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 83 Abs. 3 BauGB), |
| 4.2 | Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke gehen ebenfalls auf die neuen Eigentümer über. |
| 5. | Die Stadt Gladenbach veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. |
| 6. | Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat Magistrat der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, zu erheben. |
Gladenbach, den 15.03.2023