Herr Gregor Hofmeyer (JL/Grüne), wohnhaft Hoherainstraße 30, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunal-wahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), wird festgestellt, dass hierfür folgende Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung nachgerückt ist:
Frau Ute Williges, Kehlnbacher Weg 10, 35075 Gladenbach.
Frau Ute Williges (JL/Grüne), erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2021 den Rang 6 unter den 16 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der JL/Grüne, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Stadt Gladenbach“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Gladenbach, den 23.03.2023