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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundekot an den Straßenrändern, Wiesen oder Feldrändern oder in Eingangsbereichen von Wohnhäusern

Durch Beschwerden aus der unmittelbaren Bürgerschaft wurden wir auf die Problematik Hundekot auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen insbesondere in den Bereichen Eichendorffstraße, Lessingstraße, Auf dem Würtenberg, Jakob-Heuser-Straße, Bahnhofstraße und auf dem Radweg nach Mornshausen hingewiesen.

Sie handeln verantwortungsbewusst und vorbildlich, wenn Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes umgehend entfernen.

Für die Beseitigung gibt es die Hundekotbeutel im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise in Drogerien) und in den aufgestellten Hundekotbeutelspendern in der Kernstadt Gladenbach und Stadtteilen.

Die Kotbeutel gehören in den bereit gestellten öffentlichen Restmüllbehälter oder in die eigene Restmülltonne.

Bitte den Beutel NICHT in Gräben, im Wald oder auf andere Wiesen und Äcker werfen! Hundekot darf nicht in den Biomüll oder auf den Kompost, selbst wenn die Tüten biologisch abbaubar sind.

Im Kot befinden sich zahlreiche Parasiten. Bei der Vergärung im Kompost entsteht nicht genügend Wärme, um diese abzutöten!

Bei Feststellung von Verstößen im öffentlichen Bereich, wie Ablagerungen von Hundekot auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen usw., können gegen den Hundehalter je nach Einzelfall Verwarngelder in Höhe von bis zu 35,00 € oder Bußgelder über 35,00 € erhoben werden. Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Wir bitten um Beachtung!!!

Fachbereich II
Ordnungsamt