2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.
142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.326.889 € |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.113.172 € |
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| mit einem Saldo von | 213.717 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
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| mit einem Saldo von | 0 € |
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| mit einem Überschuss von | 213.717 €, |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 104.488 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.000 € |
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| mit einem Saldo von | -10.000 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 83.888 € |
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| mit einem Saldo von | -83.888 € |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 10.600 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze werden nicht festgesetzt.
§ 6
Planstellen werden nicht festgesetzt
§ 7
Umlagen werden wir folgt festgesetzt:
| Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt |
| 302.875,00 € | ||
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| davon der Stadt Gladenbach | 128.722,00 € | ||
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| davon der Gemeinde Lohra | 128.722,00 € | ||
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| davon der Gemeinde Bad Endbach | 45.431,00 € | ||
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| Für Investitionskosten gesamt |
| 93.888,00 € | ||
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| davon der Stadt Gladenbach | 39.902,00 € | ||
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| davon der Gemeinde Lohra | 39.902,00 € | davon der Gemeinde Bad Endbach | 14.083,00 € |
Gladenbach, den 02.12.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 wird auf der Homepage des Interkommunalen Gewerbeparks Salzbödetal unter www.igs-gladenbach.de/aktuelles veröffentlicht.
Gladenbach, 18.03.2026