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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 13/2026
Bürger-Info
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Interkommunaler Gewerbepark IGS

2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.326.889 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.113.172 €

 

mit einem Saldo von

213.717 €

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

 

mit einem Saldo von

0 €

 

mit einem Überschuss von

213.717 €,

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

104.488 €

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000 €

 

mit einem Saldo von

-10.000 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

83.888 €

 

mit einem Saldo von

-83.888 €

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

10.600 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt

 

302.875,00 €

 

davon der Stadt Gladenbach

128.722,00 €

 

davon der Gemeinde Lohra

128.722,00 €

 

davon der Gemeinde Bad Endbach

45.431,00 €

 

 

Für Investitionskosten gesamt

 

93.888,00 €

 

davon der Stadt Gladenbach

39.902,00 €

 

davon der Gemeinde Lohra

39.902,00 €

davon der Gemeinde Bad Endbach

14.083,00 €

Gladenbach, den 02.12.2025

Der Verbandsvorstand

Gez.

Peter Kremer

Verbandsvorsteher

1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

2. Veröffentlichung der Haushaltssatzung im Internet

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 wird auf der Homepage des Interkommunalen Gewerbeparks Salzbödetal unter www.igs-gladenbach.de/aktuelles veröffentlicht.

Gladenbach, 18.03.2026

Der Verbandsvorsteher

gez. Peter Kremer

Bürgermeister der Stadt Gladenbach