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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie zur Vergabe des Umwelt- und Klimaschutzpreises der Stadt Gladenbach

Die Stadt Gladenbach unterstützt ehrenamtliches Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger bei lokalen Projekten zum Umwelt- und Naturschutz sowie Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz. Mit der Preisverleihung möchte sich die Stadt bei diesem Menschen bedanken und ihr öffentliches Engagement würdigen.

1. Zweckbestimmung

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung natürlicher und zur Verbesserung vorhandener Umweltbedingungen im Gebiet der Stadt Gladenbach führen.

Gegenstand der Auszeichnung können sowohl geistige Beiträge als auch praktische Aktivitäten sein, die zum Schutz oder der Verbesserung von Natur und Umwelt beitragen.

Initiativen zur Verbesserung der Natur, das städtischen Klimas, des Bodens oder des Wasserschutzes können mit dem Preis bedacht werden. Ebenso können konkrete Umweltverbesserungen, wie die Schaffung eines humanen, am Naturschutz orientierten Wohnumfeldes, die Erhaltung und Neuschaffung von Grünbereichen und Erholungszonen, sowie der Verschönerung des Stadtbildes durch ökologisch sinnvolle Maßnahmen prämiert werden. Aber auch Initiativen aus

den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Mobilität und Bewusstseinsbildung können berücksichtigt werden.

Als geistige Beiträge kommen Erfindungen, Hinweise, Vorschläge und Anregungen jeglicher, auch publizistischer Art in Betracht.

2. Ausschreibung

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis der Stadt Gladenbach wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt zu Beginn eines jeden Jahres öffentlich ausgeschrieben.

3. Preisgeld

(a)

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis ist mit einem Geldbetrag von 1000 € verbunden.

(b)

Er wird erstmalig im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre verliehen.

(c)

Das Preisgeld soll für das entsprechende Projekt oder für weitere Vorhaben zweckentsprechend verwendet werden.

(d)

Von einer Preisvergabe kann abgesehen werden, wenn keine geeigneten Bewerbungen vorliegen.

4. Vergabe

Der Umweltschutzpreis wird durch den Magistrat der Stadt Gladenbach aufgrund von Vorschlägen des Preisgerichtes verliehen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Preisgericht

(a)

Das Preisgericht besteht aus 10 Mitgliedern.

(b)

Ihm gehören

a)

der Bürgermeisterin/Bürgermeister als Vorsitzende/Vorsitzender des Preisgerichts

und

b)

die Mitglieder des Ausschusses Wirtschaft; Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Energie und Zukunft

an.

Das Verfahren des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Mitglieder anwesend sind. Sein Vorschlag bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. Über den Vorschlag des Preisgerichtes wird eine von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt, in der die Begründung für den Vorschlag enthalten ist. Im Falle einer vorgeschlagenen Aufteilung des Preises wird ferner die Begründung der Teilung und die Höhe des auf jeden Preisträger zu entfallenden Anteils gesondert aufgenommen.

6. Bewerbung

(a)

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die in besonderem Maße zur Erhaltung natürlicher und zur Verbesserung vorhandener Umweltbedingungen im Gebiet der Stadt Gladenbach führen.

(b)

Das entsprechende Bewerbungsformular ist bei der Stadtverwaltung erhältlich oder kann aus dem Internet von der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.

(c)

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution verliehen werden, deren Projekt im Gladenbacher Stadtgebiet realisiert wurde.

(d)

Die Bewerbung ist in dem Jahr, in dem die Preisvergabe erfolgt, bis zum 31.08. mit Projektbeschreibung (max. 3 DIN-A-4-Seiten), Fotos oder anderen ergänzenden Unterlagen beim Magistrat der Stadt Gladenbach einzureichen.

(e)

Mit der Bewerbung wird das Einverständnis erklärt, dass die eingereichten Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens für den Umwelt- und Klimaschutzpreis der Stadt Gladenbach veröffentlicht werden dürfen.

7. Veröffentlichung

Die Stadt Gladenbach veröffentlicht in ihrem Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt die Entscheidung des Magistrates vor der Aushändigung des Preises. Sollte der Umweltschutzpreis nicht verliehen werden, so wird dies ebenfalls bekannt gemacht.

8. Verleihung

Die Aushändigung des Preises nimmt der Bürgermeister vor. Der Preisträger erhält eine Urkunde. Die Aushändigung soll möglichst jeweils im Monat Juni zu Beginn einer Stadtverordnetenversammlung stattfinden, da der 5. Juni " Tag der Umwelt " ist.

9. Datenschutz

Verarbeitung der abgefragten projekt- und personenbezogenen Daten ist erforderlich um am Wettbewerb teilzunehmen. Die Rechtsgrundlage bildet Ihre Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

(a)

Es werden folgende Daten von Ihnen erhoben:

Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fotos

(b)

Ihre projekt- und personenbezogenen Daten werden an die Mitglieder der Jury zur Festlegung der Preisträger weitergegeben.

(c)

Es gelten die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Personenbezogene Daten werden daher nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und behördlicher Dokumentationspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Anschließend werden die Daten gelöscht.

(d)

Die Angaben Ihrer personenbezogenen Daten erfolgen freiwillig. Wenn Sie erforderlichen Daten nicht bereitstellen, kann Ihre Bewerbung bzw. Ihr Vorschlag nicht berücksichtigt werden.

Gladenbach, 10.11.2023

gez.
Peter Kremer
Bürgermeister