Herr Thomas Biegler (Gemeinschaftsliste Runzhausen), wohnhaft Untere Dorfstraße 15, Stt. Runzhausen, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Runzhausen verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBi. |, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit 8§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBi. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Runzhausen nachgerückt ist:
Herr Christoph Simon, Daubhausstraße 39, Stt. Runzhausen, 35075 Gladenbach.
Herr Christoph Simon (Gemeinschaftsliste Runzhausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Runzhausen am 15. März 2026 den Rang 6 unter den 6 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Gemeinschaftsliste Runzhausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Runzhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 9, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i,V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).
Gladenbach, den 23.04.2026