Aus gegeben Anlass weisen wir daraufhin, dass bestimmte Betriebszeiten für das Rasenmähen in reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten festgelegt sind.
Die Nutzung von Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor ist
Eine weitergehende Einschränkung gilt für Freischneider, Rasentrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Für das Benutzen der Geräte ohne Umweltzeichen gelten folgende (erweitere) Ruhezeiten und dürfen in den oben genannten Gebieten nur an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Diesbezüglich besteht aber eine Ausnahme, wenn das Gerät ein Umweltzeichen trägt (siehe Bild), dann ist eine Benutzung von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig.
Achten sie beim Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung. Kaufen Sie nur Geräte, mit dem niedrigsten Schallleistungspegel, da die Grenzwerte seit 2026 weiterhin gesenkt wurden.
Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Zeiten des Rasenmähens möglichst so zu legen, dass diese nicht unbedingt in der Mittagsruhezeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) liegen. Ihr Nachbar oder Nachbarin wird es ihnen danken, wenn man ungestört „sein/ihr Mittagsschläfchen“ machen kann.