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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach am 22.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.857.486 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

32.275.932 EUR

mit einem Saldo von

-2.418.446 EUR

im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-2.418.446 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-1.738.288 EUR

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.432.525 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.853.180 EUR

mit einem Saldo von

-3.420.655 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.420.655 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

731.946 EUR

mit einem Saldo von

2.688.709 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-2.470.234 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.420.655 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.020.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

350,00 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

475,00 %

2.

Gewerbesteuer auf

400,00 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 22.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind erheblich, wenn sie im Ergebnis- und Finanzhaushalt den Betrag von 75.000 EUR übersteigen. Die gesetzliche Verpflichtung des Magistrates gemäß § 100 HGO, der Stadtverordnetenversammlung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen alsbald Kenntnis zu geben, bleibt hiervon unberührt.

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 62 – 65 des Kommunalen Verwaltungskontenrahmen) sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig und fallen nicht in die Budgetverantwortlichkeit des jeweiligen Produktverantwortlichen. Sie bilden den Deckungskreis 4000, der in die Budgetverantwortlichkeit der Fachbereichsleiterin der Haupt-, Personal- und Finanzverwaltung fällt.

Zahlungswirksame Mehrerträge berechtigen innerhalb eines Teilhaushaltes zu zahlungswirksamen Mehraufwendungen.

Die Verfügungsmittel des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters, sowie die Mittel für die Fraktionen (§ 36 Abs. 4 HGO) sind nicht deckungsfähig mit anderen Aufwendungen.

Der Magistrat wird ermächtigt bei organisatorischen Änderungen innerhalb der Stadtverwaltung im Stellenplan Planstellen umzusetzen. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung aufzunehmen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 18 bis 20 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

Gladenbach, den 23.02.2024

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez. P. Kremer
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Genehmigung

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

A)

Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2024 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).

B)

Gemäß § 97a Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Gladenbach festgesetzten Kredite in Höhe von

3.420.655 Euro

(i.W.: Drei Millionen Vierhundertzwanzigtausendsechshundertfünfundfünfzig Euro)

C)

Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Gladenbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

11.020.000 Euro

(i.W.: Elf Millionen Zwanzigtausend Euro)

D)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Gladenbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

1.500.000 Euro

(i.W.: Eine Million Fünfhunderttausend Euro)

Marburg, 26. April 2024

gez. Jens Womelsdorf
Landrat
III. Auslegung

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die dazugehörige Genehmigung liegen zur Einsichtnahme vom Montag, den 13. Mai 2024 bis einschließlich Donnerstag, den 23. Mai 2024 im Rathaus, Karl-Waldschmidt-Str. 3, 35075 Gladenbach, Zimmer 205, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gladenbach, den 30.04.2024

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
gez. P. Kremer
Bürgermeister