Der Ortsvorsteher im Stadtteil Bellnhausen, Herr Klaus Scheld, hat mit Schreiben vom 22.12.2022 auf sein Mandat im Ortsbeirat Bellnhausen verzichtet. Der Verzicht ist gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz gegenüber dem Wahlleiter schriftlich zu erklären; er ist unwiderruflich.
Gemäß § 82 Absatz 1 Satz 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gilt seit 01.01.2016 nachfolgende Regelung:
„Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung eines Ortsbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit. Entsprechendes gilt für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit, wenn der Ortsbeirat in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat.“
Da durch den Verzicht durch Herrn Scheld nur noch 2 weitere Mitglieder im Ortsbeirat verblieben sind und es auch keine Nachrücker gibt, da nur 3 Bewerber an der Ortsbeiratswahl 2021 teilgenommen haben, ist der Ortsbeirat im Stadtteil Bellnhausen seit dem 22.12.2022 für die Legislaturperiode 2021 - 2026 aufgelöst.
Gladenbach, den 12.01.2023