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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Sinkershausen

Herr Klaus Bartnik (Bürger für Sinkershausen), wohnhaft Zur Naubrücke 1, Stt. Sinkers-hausen, 35075 Gladenbach, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Sinkershausen zum 31.12.2022 verzichtet.

Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl. S. 367), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Sinkershausen nachgerückt ist:

Herr Gunter Müller, Zur Naubrücke 10,

Stt. Sinkershausen, 35075 Gladenbach.

Herr Gunter Müller (Bürger für Sinkershausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Sinkershausen am 14.03.2021 den Rang 4 unter den 10 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Bürger für Sinkershausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Sinkershausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).

Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter

Gladenbach, den 12.01.2023