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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Winter in Gladenbach

Winter in Gladenbach

Schnee hat nicht nur schöne Seiten...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Kälte, Schneefall und Eis gehören zu jedem richtigen Winter. Neben dem Spaß für Kinder und Wintersportler bringt Schnee aber auch einige Probleme mit, so den Winterdienst und die Schneeräumpflicht. Die nachfolgenden Tipps sollen Ihnen den Umgang mit den geltenden Bestimmungen erleichtern:

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Winterdienst ist grundsätzlich Sache jedes Grundstückeigentümers.

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Geräumt werden müssen die Gehwege und die Fußgängerüberwege vor dem jeweiligen Grundstück

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Es müssen Zugänge zu den Grundstücken freigemacht werden, die mindestens 1,25 m breit sein sollen.

Die geräumten Flächen auf den Gehwegen müssen durchgehend frei sein, damit die Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.

Es ist verboten, den Schnee vom Gehweg auf die geräumte Fahrbahn zu schieben!

Festgetretener Schnee oder Eis soll nach Möglichkeit abgestumpft werden.

Bei Glätte müssen die Flächen abgestumpft werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches Material zu verwenden.

Geräumt und gestreut werden soll grundsätzlich zwischen 07.00 und 20.00 Uhr.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Räumpflicht jedes Jahr.

2024 ist der Grundstückseigentümer auf der Gehwegseite verpflichtet, 2025 der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes ohne Gehweg.

Auch der schönste Winter geht einmal vorbei und es folgt das Tauwetter.

Hierzu ist zu beachten, dass die Rinnsteine freigehalten werden sollen, damit das Tauwasser leichter abfließen kann.

Pfützen können in kalten Nächten vereisen und stellen deshalb ein Risiko dar.

Winterdienst auf den Gemeindestraßen

Um die relativ hohen Kosten für den Winterdienst zu senken, wird auch in diesem Jahr der Winterdienst auf den Stadtstraßen in eingeschränkter Form durchgeführt, wie dies in vielen anderen Kommunen ebenfalls üblich ist. D.h., dass in jedem Falle die Steilstrecken geschoben und auch gestreut werden. In den eher flachen und ebenen Straßenzügen wird geschoben, aber nicht regelmäßig gestreut. Streusalz kommt in diesen Straßenzügen lediglich bei Straßenglätte oder starkem Schneefall zum Einsatz. Da bei winterlichen Verhältnissen mittlerweile nur Fahrzeuge mit aufgezogenen Winterreifen die Straßen befahren dürfen, dürfte der eingeschränkte Winterdienst, für die wir um Ihr Verständnis bitten, kein Problem für die Verkehrsteilnehmer sein.

Übrigens: Der Winterdienst wird nach einer Dringlichkeitsliste erledigt. Steilstrecken haben Vorrang. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass der Winterdienst zuerst in den kritischen Straßenbereichen durchgeführt wird und dass auch nicht überall gleichzeitig geräumt werden kann.

Sie können uns wirksam beim Winterdienst helfen.

Den Fahrern des Räum- und Streudienstes wird ihre Arbeit häufig dadurch erschwert, dass durch am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge ein Vorbeifahren mit dem Räumgerät nur durch mitunter schwierige Rangiermanöver oder aber überhaupt nicht möglich ist.

Wir bitten daher alle Pkw-Besitzer, ihre Fahrzeuge, wenn irgend möglich, während der winterlichen Verhältnisse auf dem eigenen Grundstück oder aber in der Garage zu parken, damit wir den Winterdienst in dem erforderlichen Umfang auf den innerörtlichen Stadtstraßen durchführen können.

Bitte helfen Sie mit, die zur Winterzeit ohnehin oft vorliegenden schwierigen Straßen-verhältnisse zu verbessern, damit Unfälle, Sach- und Personenschäden gar nicht erst entstehen.

Fachbereich II
Ordnungsamt