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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Gladenbach

Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Runzhausen“

im Stadtteil Runzhausen

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der FNP-Änderung (zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Runzhausen“) mit Begründung, Umweltbericht und Fachbeitrag Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt sowie Grünordnungsplan und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegt im Zeitraum vom

Dienstag, den 30.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 07.07.2023

während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link:

https://www.gladenbach.de

sowie über das zentale Internetportal des Landes

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Anregungen können während dieser Auslegungsfrist in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemÃ¤ß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild. Der Grünordnungsplan befasst sich mit Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung und der Neugestaltung innerhalb des Plangebiets. Weiterhin wird der naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich als auch der Ausgleich der Bodeneingriffe dargelegt.

In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich belegt. Im Fachbeitrag erfolgt eine Herleitung einer kommunalen Maßnahme zur Artenvorsorge zur Verbesserung der Brutmöglichkeiten von Feldarten (insbesondere der Feldlerche) südöstlich des Plangebiets.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen zur öffentlichen Einsichtnahme vor:

Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf:

-

wasserrechtliche Belange, Umgang mit Niederschlagswasser

-

Artenschutz, Avifauna

-

grünordnerischen Ausgestaltung von Flächen im Plangebiet,

-

Belange der Landwirtschaft und Agrarstruktur

Regierungspräsidium Gießen:

-

wasserrechtliche Belange

-

Belangen des Bodenschutzes

-

Immissionsschutz

-

Belange der Landwirtschaft und Agrarstruktur

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke:

-

wasserrechtliche Belangen

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf der FNP-Änderung (nur Planteil) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

Stadt Gladenbach, 17.05.2023

gez. Kremer
Bürgermeister