Unser Beispielbild zeigt eine ordnungsgemäße Trennung von Holz- und Restsperrmüll.
Seit dem 01.04.2025 wird beim Sperrmüll zwischen Holzsperrmüll und Restsperrmüll unterschieden. Im Einzelnen sind folgende Punkte zu beachten:
| ▪ | Holzsperrmüll, z.B. Möbel, die aus 100 % Holz (Beschläge sind kein Problem) bestehen und Restsperrmüll müssen separat nebeneinander bereitgestellt werden. Das Einzelstück darf max. 50 kg schwer, 2 m lang und 1 m breit sein. |
| ▪ | Die Holzsammlung bezieht sich nur auf Sperrmüllholz. Hölzer aus dem Außenbereich (z. B. Zäune, Sichtschutz, Gartenhütten, Schaukeln) und Hölzer, die mit dem Gebäude fest verbunden waren (z. B. Decken-/Wandverkleidung, Wohnungstüren, Fenster) werden weiterhin nicht mitgenommen. |
| ▪ | Holzsperrmüll und Restsperrmüll werden am gleichen Tag abgeholt. Es werden nicht zwei separate Abfuhrtermine organisiert. Im Regelfall wird eine der Müllsorten, z. B. der Restsperrmüll, zuerst abgeholt. Taggleich, zu einem späteren Zeitpunkt, wird dann der Holzsperrmüll abgeholt. Bitte lassen Sie die Stapel also unbedingt stehen, dies ist die normale Vorgehensweise. |
| ▪ | Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand vor Ihrem Grundstück zu stellen. |
| ▪ | Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. |
| Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen. |
| ▪ | Sollte es nicht möglich sein, den Sperrmüll wie obenstehend beschrieben bereitzustellen (beispielsweise aus Platzgründen), klären Sie bitte den abweichenden Bereitstellungsort im Vorfeld mit dem MZV ab. |
| Kontaktdaten: per Mail: info@mzv-biedenkopf.de und Telefon: 06465 9269-0. |
| ▪ | Sollte ihr Grundstück für das Abfuhrfahrzeug bekannterweise nicht anfahrbar sein, so stellen Sie den Sperrmüll bitte am Bereitstellungsort Ihrer Tonnen bereit. |
| ▪ | Sollten Sie ein Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist. |