Stadtteile Gladenbach und Mornshausen
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
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| gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hüttenweg“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige betriebliche Entwicklung zweier am Standort bereits ansässiger Gewerbebetriebe.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im 2-stufigen Regelverfahren inkl. Umweltprüfung aufzustellen.
Die gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans (sog. „Parallelverfahren“).
Der rd. 2 ha umfassende räumliche Geltungsbereich umschließt die nachfolgenden Flurstücke:
| Gemarkung Gladenbach, Flur 11, Flurstücke: | 2/2, 3/1, 8/3 (tw.) |
| Gemarkung Mornshausen, Flur 14, Flurstücke: | 53/3, 53/7, 53/8, 53/11, 53/13, 53/14, 53/15, 53/16 und 107/4 (tw.). |
Die räumliche Lage des Plangebietes und die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
| 2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
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| gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom
Montag den 02.06.2025 bis einschließlich Freitag den 04.07.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.gladenbach.de/bauen-wohnen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Vorentwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Gladenbach Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach, Fachbereich IV, Zimmer 110, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
magistrat@gladenbach.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06462 / 201-431), mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Der räumliche Lage des Plangebietes sowie die Vorentwürfe zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
(OpenStreetMap Grundlage)
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)
Gladenbach, den