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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Gladenbach, Kernstadt

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gladenbach“

- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gladenbach“ in der Kernstadt Gladenbach beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Neugestaltung des Busbahnhofs in der Kernstadt geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung, mit einer Größe von rd. 0,6 ha, umfasst bzw. tangiert die nachfolgend genannten Flurstücke:

Flur 18

Flurstück 45/9 (tw.) und 129/47 (tw.)

Flur 19

Flurstück: 66/14 und 54/34 (tw.)

in der Gemarkung Gladenbach und geht darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung von

Montag den 26.06.2023 bis einschließlich Freitag den 28.07.2023

während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum schriftlich (auch als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung während des o.g. Zeitraums in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link https://www.gladenbach.de sowie über das zentrale Internetportal des Landes https://bauleitplanung.hessen.de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Gladenbach, den 15.06.2023

gez. Bürgermeister Kremer