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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladenbach für den Bereich 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1, Stadtteil Erdhausen

Geltungsbereich ohne Maßstab

Die Stadt Gladenbach betreibt zurzeit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Erdhausen.

Der Geltungsbereich dieser Änderung befindet sich im Stadtteil Erdhausen südlich der Bundesstraße 255 am südlichen Ortsrand. Er umfasst den Bereich südlich der Straße „Redelsau“ und westlich der nach Süden führenden Abzweigung dieser Straße. Betroffen sind in Flur 12, Gemarkung Erdhausen, die Flurstücke 67/3, 67/2, 66, 65, 64 tlw. und 84 tlw. mit einer Größe von 10.245 m².

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 13.06.2025 bis 18.07.2025 auf der Internetseite der Stadt Gladenbach unter der Adresse www.gladenbach.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Gladenbach, Zimmer 108, Fachbereich Bauen, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, dienstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

1)

Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) zum parallel geänderten Bebauungsplan sowie der Faunistischen Erfassung zum Bebauungsplan;

2)

Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;

a.

Pflanzen

Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass das Plangebiet für die Pflanzenwelt eine geringe Bedeutung aufweist.

b.

Tiere und biologische Vielfalt

Für die Tierwelt hat dieser Teil des Plangebietes eine Bedeutung für die Zauneidechse und verschiedene Tagfalterarten, die jedoch in angrenzende Habitate ausweichen können.

c.

Boden und Wasser

Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet für das Schutzgut Boden lediglich eine geringe Bedeutung zukommt. Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, da sich keine Oberflächengewässer im Plangebiet befinden und die Bedeutung für das Grundwasser als gering einzustufen ist.

d.

Klima und Luft

Für den Klimahaushalt übernimmt das Plangebiet kleinflächig Funktionen zur Kaltluftentstehung sowie lufthygienische Ausgleichsfunktionen. Da der Großteil des Plangebiets bereits versiegelt ist, kommt dem Lokalklima eine geringe Bedeutung zu.

e.

Landschaftsbild

Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass die Veränderungen für das Landschaftsbild nur von geringer Bedeutung sind.

f.

Schutzgut Mensch

Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine geringe Bedeutung auf.

g.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von mittlerer Bedeutung sind.

h.

Fläche

Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fläche können ausgeschlossen werden.

3)

naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung zum parallel geänderten Bebauungsplan;

4)

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:

a.

Hinweis, dass Defizite im Umweltbericht hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange und der Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung bestehen.

b.

Hinweis, dass die Fläche laut Agrarplan als 1a eingestuft wird und im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft liegt.

c.

Hinweis, dass eine Teilfläche nach den Kriterien des Vertragsnaturschutzes (HALM) bewirtschaftet wird.

d.

Anregung, dass keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen.

e.

Hinweis, dass die einschlägigen Bodenschutz- und Eingriffsminderungsmaßnahmen zu beachten sind.

Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Gladenbach personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Gladenbach hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Peter Kremer
Bürgermeister