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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1, ST Erdhausen

Geltungsbereich ohne Maßstab

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 dem Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1, Stadtteil Erdhausen, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich im Stadtteil Erdhausen südlich der Bundesstraße 255 am südlichen Ortsrand. Er umfasst eine Fläche zwischen der Straße „Am Gerspel“ und der Straße „Redelsau“ sowie den Bereich südlich der Straße „Redelsau“ und westlich der nach Süden führenden Abzweigung dieser Straße. Betroffen sind in Flur 12, Gemarkung Erdhausen, die Flurstücke 70 tlw., 81, 71/2, 189/5 tlw., 189/4, 71/1, 188/4, 67/3, 67/2, 66, 65, 64 tlw. und 84 tlw. mit einer Größe von 13.242 m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 13.06.2025 bis 18.07.2025 auf der Internetseite der Stadt Gladenbach unter der Adresse www.gladenbach.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Gladenbach, Zimmer 108, Fachbereich Bauen, Karl-Waldschmidt-Straße 3, 35075 Gladenbach öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

1)

Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie der Faunistischen Erfassung;

2)

Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander - gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;

a.

Pflanzen

Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass das Plangebiet für die Pflanzenwelt eine geringe Bedeutung aufweist.

b.

Tiere und biologische Vielfalt

Für die Tierwelt hat dieser Teil des Plangebietes eine Bedeutung für die Zauneidechse und verschiedene Tagfalterarten, die jedoch in angrenzende Habitate ausweichen können.

c.

Boden und Wasser

Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet für das Schutzgut Boden lediglich eine geringe Bedeutung zukommt. Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, da sich keine Oberflächengewässer im Plangebiet befinden und die Bedeutung für das Grundwasser als gering einzustufen ist.

d.

Klima und Luft

Für den Klimahaushalt übernimmt das Plangebiet kleinflächig Funktionen zur Kaltluftentstehung sowie lufthygienische Ausgleichsfunktionen. Da der Großteil des Plangebiets bereits versiegelt ist, kommt dem Lokalklima eine geringe Bedeutung zu.

e.

Landschaftsbild

Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass die Veränderungen für das Landschaftsbild nur von geringer Bedeutung sind.

f.

Schutzgut Mensch

Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine geringe Bedeutung auf.

g.

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von mittlerer Bedeutung sind.

h.

Fläche

Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fläche können ausgeschlossen werden.

3)

naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;

4)

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:

a.

Hinweis, dass die Eingriffs- und Ausgleichsplanung so zu überarbeiten ist, dass diese nachvollziehbar einen definierten Flächenstatus darstellt.

b.

Hinweis, dass im Bestandsplan verschiedene Flächen dargestellt sind, die scheinbar nicht dem aktuellen Zustand entsprechen.

c.

Hinweis, dass der Aspekt Avifauna weiter abzuarbeiten ist.

d.

Hinweis, dass die Fläche laut Agrarplan als 1a eingestuft wird und im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft liegt.

e.

Hinweis, dass eine Teilfläche nach den Kriterien des Vertragsnaturschutzes (HALM) bewirtschaftet wird.

f.

Anregung, dass keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen.

g.

Hinweis, dass die einschlägigen Bodenschutz- und Eingriffsminderungsmaßnahmen zu beachten sind.

h.

Hinweis, dass Oberflächenwasser möglichst ortsnah zu versickern oder direkt in einen Vorfluter/Gewässer einzuleiten ist.

Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Gladenbach personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Gladenbach hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Peter Kremer
Bürgermeister