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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Gladenbach am 01. November 2026 und eine mögliche Stichwahl am 22. November 2026

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Fachdienst Meldeangelegenheiten, Zimmer 6, sowie auf unserer Homepage www.gladenbach.de.

Gladenbach, den 11.06.2026

Der Magistrat der Stadt Gladenbach
Fachdienst Meldeangelegenheiten