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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Innerörtliche Verkehrsführung währenddes Kirschenmarktes 2025​​​​​​​

Während des diesjährigen Kirschenmarktes werden die Verkehrsteilnehmer im Bereich der Kernstadt um Beachtung nachstehender Verkehrsregelung gebeten:

a)

Für die Zeit vom Montag, dem 23. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, dem 8. Juli 2025 bleibt die Karl-Waldschmidt-Straße zwischen den Einmündungen Teichstraße und Ferdinand-Köhler-Straße voll gesperrt. Der Bereich zwischen Ringstraße und Ferdinand-Köhler-Straße bleibt in der Zeit vom 23. Juni bis zum 08. Juli 2025 gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Teichstraße, Burgstraße nach Kehlnbach bzw. über die Biedenkopfer Str., Ferdinand-Köhler-Straße. Im Bereich der Teichstraße (B255) ist ab Einfahrt Hoherainstraße bis zur Einfahrt Burgstraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.

b)

Die Burgstraße wird von Montag, dem 23. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, dem 8. Juli 2025 im Bereich zwischen den Einmündungen „Teichstraße“ und „Zum Spritzenplatz“ für den Begegnungsverkehr freigegeben. In diesem Bereich wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet.

c)

Für die Zeit von Montag, dem 23. Juni bis einschließlich Dienstag, dem 8. Juli 2025 ist die Bushaltestelle an der Schule in der Ringstraße zu verlegen in die Burgstraße, Höhe Schulgrundstück, rechtsseitig aus Fahrtrichtung Teichstraße.

Während dieser Zeit ist in der Burgstraße mit Ausnahme des Bereichs der Bushaltestelle beidseitig absolutes Haltverbot einzurichten.

d)

Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Marktplatz“ wird vom Freitag, 27. Juni bis einschließlich Dienstag, dem 08. Juli 2025 von der Zufahrt des Anwesens Marktplatz 5 bis zur Einmündung „Zum Spritzenplatz“ aufgehoben.

e)

Zur Verbesserung der Sicht in Richtung Teichstraße werden von Montag, dem 30. Juni bis einschließlich Dienstag, dem 8. Juli 2025 die letzten 3 Parkplätze des Parkstreifens der Teichstraße vor der Einmündung Burgstraße physisch gesperrt. Im gesamten Bereich gilt ein absolutes Halteverbot.

f)

Am Freitag, dem 04. Juli 2025 sind von morgens 06:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr folgende Straßen gesperrt:

1.

Ferdinand-Köhler-Straße zwischen den Einmündungen Burgstraße und Hoherainstraße,

2.

Karl-Waldschmidt-Straße zwischen den Einmündungen Teichstraße und „Am Hainpark“,

3.

Ringstraße zwischen den Einmündungen Hoherainstraße und Burgstraße.

Die Ringstraße wird im Bereich der Einmündung Burgstraße durch Bauzäune auf Rollen mit Panikverschluss abgesperrt, um den Zugang von nicht autorisierten Fahrzeugen zu vermeiden und gleichzeitig einen Fluchtweg zu bieten,

4.

die Zufahrt „Am Hainpark“ und „obere Karl-Waldschmidt-Straße“ erfolgt über die Tabarzer Straße, oberhalb der Gaststätte „Zum Rosengarten“.

g)

Absolute Halteverbote (Zeichen 283 StVO) sind an folgenden Stellen einzurichten:

-

gegenüber der Einmündung Ringstraße/Hoherainstraße,

-

gegenüber der Einmündung Ferdinand-Köhler-Straße/Hoherainstraße,

-

gegenüber der Einmündung Burgstraße/Ringstraße,

-

gegenüber der Einmündung Burgstraße/Ferdinand-Köhler-Straße,

-

Wilhelmstraße beidseitig

-

an der Einmündung Ringstraße/Hoherainstraße (Gefängnisweg),

-

Ferdinand-Köhler-Straße (K 117) rechtsseitig in Richtung Biedenkopfer Straße (B 453) ab Ecke Ferdinand-Köhler-Straße/Karl-Waldschmidt-Straße

-

Hoherainstraße beidseitig zwischen den Einmündungen Ringstraße und Ferdinand-Köhler-Straße

-

Ringstraße beidseitig ab Haus-Nr. 20

h)

Für die Festbesucher stehen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

1.

Gesamtschule

2.

Freizeitbad Nautilust

3.

Wiese Schiff (aus Richtung Erdhausen),

4.

Regenüberlaufbecken (RÜB) Bahnhofstraße gegenüber Fa. Reitz,

5.

Industriestraße (aus Richtung Marburg),

6.

Bahnhofstraße (aus Richtung Mornshausen),

7.

Am Reschnyhaus.

8.

Am Friedhof (aus Richtung Marburg)

i)

Am Sonntag, dem 06. Juli 2025 wird die Gladenbacher Innenstadt in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr für die Dauer der Durchführung eines Festzuges gesperrt.

Zum Schutze der Zuschauer bleiben die Straßen des Festzugverlaufes noch einige Minuten nach Beendigung des Festzuges gesperrt, damit der Fußgängerverkehr nicht durch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet wird.

Für die Dauer des Festzuges wird die Wilhelmstraße ab Einmündung Kirchbergstraße in Richtung B 255 (Kreuzstraße) voll gesperrt.

j)

Durch die Vollsperrung der Innenstadt wird es am Sonntag, dem 06. Juli 2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Einschränkungen für den ÖPNV geben.

So können die Haltestellen Amtsgericht, Marktplatz, Bornrainstraße nicht angefahren werden.

Hierfür wird am 06. Juli 2025 für die Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Ersatzhaltestelle in der Goethestraße (Höhe Haus-Nr. 3) eingerichtet.

k)

Der Verkehr aus Richtung Marburg in Richtung Herborn wird an der Kreuzung B 255/Einmündung K 115 (Rüchenbacher Hecke) über den Stadtteil Mornshausen umgeleitet; der Verkehrsfluss aus Richtung Marburg in Richtung Biedenkopf wird durch die Sperrung nicht beeinträchtigt

l)

Der Verkehr aus Richtung Biedenkopf in Richtung Herborn wird am Abzweig L3288 nach Römershausen über Weidenhausen auf die B255 umgeleitet. Dies gilt auch umgekehrt für den Verkehr, welcher aus Richtung Herborn nach Biedenkopf fahren möchte. Der Verkehr, welcher Richtung Stadt möchte wird an der Einmündung Biedenkopfer Straße/Marburger Straße umgeleitet über die Marburger Straße (B 255), dann Richtung Mornshausen, Zur Hoor (K 115), Hauptstraße (L 3048) Mornshäuser Straße, Bahnhofstraße, Jakob-Heuser-Straße zur B 255

m)

Der Verkehr aus Richtung Herborn in Richtung Marburg wird am Einmündungsbereich B 255/ Jakob-Heuser-Straße über Bahnhofstraße, Mornshäuser Straße in Richtung Stadtteil Mornshausen über die „Rüchenbacher Hecke“ (K 115) umgeleitet.

Gladenbach, 10.06.2025

DER BÜRGERMEISTER
ALS Ortspolizeibehörde