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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Innerörtliche Verkehrsführung während des Kirschenmarktes 2026

Während des diesjährigen Kirschenmarktes werden die Verkehrsteilnehmer im Bereich der Kernstadt um Beachtung nachstehender Verkehrsregelung gebeten:

a)

Für die Zeit vom Dienstag, dem 23. Juni, 17.00 Uhr bis einschließlich Dienstag, dem 7. Juli 2026 bleibt die Karl-Waldschmidt-Straße zwischen den Einmündungen Teichstraße und Ferdinand-Köhler-Straße voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Teichstraße, Burgstraße nach Kehlnbach bzw. über die Biedenkopfer Str., Ferdinand-Köhler-Straße. Im Bereich der Teichstraße ist ab Einfahrt Hoherainstraße bis zur Einfahrt Burgstraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.

b)

Die Burgstraße wird von Freitag, dem 26. Juni bis einschließlich Freitag, dem 11. Juli 2026 im Bereich zwischen den Einmündungen „Teichstraße“ und „Zum Spritzenplatz“ für den Begegnungsverkehr freigegeben. In diesem Bereich wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet.

c)

Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Marktplatz“ wird vom Freitag 26. Juni bis einschließlich Freitag, dem 11. Juli 2026 von der Zufahrt des Anwesens Marktplatz 5 bis zur Einmündung „Zum Spritzenplatz“ aufgehoben.

d)

Zur Verbesserung der Sicht in Richtung Teichstraße werden von Freitag, dem 26. Juni bis einschließlich Freitag, dem 11. Juli 2026 die letzten 3 Parkplätze des Parkstreifens der Teichstraße vor der Einmündung Burgstraße physisch gesperrt.

e)

Am Freitag, dem 03. Juli 2026 sind von morgens 06:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr folgende Straßen gesperrt:

 

1.

Ferdinand-Köhler-Straße zwischen den Einmündungen Burgstraße und Hoherainstraße,

 

2.

Karl-Waldschmidt-Straße zwischen den Einmündungen Teichstraße und „Am Hainpark“,

 

3.

Ringstraße zwischen den Einmündungen Hoherainstraße und Burgstraße.

 

 

Die Ringstraße wird im Bereich der Einmündung Burgstraße durch Bauzäune auf Rollen mit Panikverschluss abgesperrt, um den Zugang von nicht autorisierten Fahrzeugen zu vermeiden und gleichzeitig einen Fluchtweg zu bieten,

 

4.

die Zufahrt „Am Hainpark“ und „obere Karl-Waldschmidt-Straße“ erfolgt über die Tabarzer Straße, oberhalb der Gaststätte „Zum Rosengarten“.

g)

Absolute Halteverbote (Zeichen 283 StVO) sind an folgenden Stellen einzurichten:

 

-

gegenüber der Einmündung Ringstraße/Hoherainstraße,

 

-

gegenüber der Einmündung Ferdinand-Köhler-Straße/Hoherainstraße,

 

-

gegenüber der Einmündung Burgstraße/Ringstraße,

 

-

gegenüber der Einmündung Burgstraße/Ferdinand-Köhler-Straße,

 

-

an der Einmündung Ringstraße/Hoherainstraße (Gefängnisweg),

 

-

an den beiden Einmündungen und auf der gesamten Länge des Verbindungsweges Ferdinand-Köhler-Straße/Parkplatz Tennisgelände an der Schlossallee,

 

-

Weg zum Parkplatz Tennisanlagen rechtsseitig von der Einmündung Schlossallee bis zum Verbindungsweg Parkplatz Tennisgelände / Ferdinand-Köhler-Straße,

 

-

beidseitig in der Industriestraße im Bereich der Ausfahrt der Feuerwache Gladenbach-Mitte, Industriestraße 2,

 

-

rechtsseitig Dr.-Berthold-Leinweber-Straße (aus Richtung Kehlnbacher Straße) sowie am befestigten Weg bis zur Einfahrt der Schulsportanlage (rechtsseitig aus Richtung Schulsportanlage).

 

-

Ferdinand-Köhler-Straße (K 117) rechtsseitig in Richtung Biedenkopfer Straße (B 453) ab Ecke Ferdinand-Köhler-Straße/Karl-Waldschmidt-Straße

 

-

Hoherainstraße beidseitig zwischen den Einmündungen Ringstraße und Ferdinand-Köhler-Straße

 

-

Ringstraße beidseitig ab Haus-Nr. 20

h)

Für die Festbesucher stehen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

 

1.

Gesamtschule,

 

2.

Freizeitbad Nautilust,

 

3.

Wiese Schiff (aus Richtung Erdhausen),

 

4.

Regenüberlaufbecken (RÜB) Bahnhofstraße gegenüber Fa. Reitz,

 

5.

Industriestraße (aus Richtung Marburg),

 

6.

Bahnhofstraße (aus Richtung Mornshausen),

 

7.

Am Hainpark (aus Richtung Runzhausen),

 

8.

Am Sportzentrum (aus Richtung Runzhausen),

 

9.

Am Reschnyhaus.

i)

Am Sonntag, dem 05. Juli 2026 wird die Gladenbacher Innenstadt in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr für die Dauer der Durchführung eines Festzuges gesperrt.

 

 Zum Schutze der Zuschauer bleiben die Straßen des Festzugverlaufes noch einige Minuten nach Beendigung des Festzuges gesperrt, damit der Fußgängerverkehr nicht durch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet wird.

 

Für die Dauer des Festzuges wird die Wilhelmstraße ab Einmündung Kirchbergstraße in Richtung B 255 (Kreuzstraße) voll gesperrt.

j)

Durch die Vollsperrung der Innenstadt wird es am Sonntag, dem 05. Juli 2026 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Einschränkungen für den ÖPNV geben.

 

 So können die Haltestellen Amtsgericht, Marktplatz, Bornrainstraße und Mornshäuser Straße nicht angefahren werden.

 

 Hierfür wird am 05. Juli 2026 für die Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Ersatzhaltestelle in der Goethestraße (Höhe Haus-Nr. 3) eingerichtet.

k)

Der Verkehr aus Richtung Marburg in Richtung Herborn wird an der Kreuzung B 255/Einmündung K 115 (Rüchenbacher Hecke) über den Stadtteil Mornshausen umgeleitet.

l)

Der Verkehr aus Richtung Marburg in Richtung Biedenkopf wird durch die Sperrung nicht beeinträchtigt.

m)

Der Verkehr aus Richtung Biedenkopf in Richtung Herborn wird am Abzweig L 3288 über Römershausen nach Weidenhausen auf die B 255 umgeleitet. Dies gilt auch umgekehrt für den Verkehr, welcher aus Richtung Herborn nach Biedenkopf fahren möchte. Der Verkehr aus Richtung Biedenkopf, welcher Richtung Stadt möchte, wird an der Kreuzung Biedenkopfer Straße/Marburger Straße umgeleitet über die Marburger Straße (B 255), dann Richtung Mornshausen, Zur Hoor (K 115), Hauptstraße (L 3048), Mornshäuser Straße, Bahnhofstraße, Jakob-Heuser-Straße zur B 255.

n)

Der Verkehr aus Richtung Herborn in Richtung Marburg wird am Einmündungsbereich B 255/ Jakob-Heuser-Straße über Bahnhofstraße, Mornshäuser Straße in Richtung Stadtteil Mornshausen über die „Rüchenbacher Hecke“ (K 115) umgeleitet.

Gladenbach, 18.06.2026

DER BÜRGERMEISTER
ALS Ortspolizeibehörde