Das Verbot des Konsums von Cannabis im Zusammenhang mit dem Kirschenmarkt 2026 auf dem Festgelände wird mit § 5 Konsumverbot (Konsumcannabisgesetz - KCanG) begründet.
Die Stadt Gladenbach kann nicht dauerhaft sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 dauerhaft eingehalten werden, so dass es unumgänglich ist, eine Gefährdung von Minderjährigen zu vermeiden und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein Verbot zu erlassen, das den gesamten Bereich des Kirschenmarktes umfasst.
Da der Kirschenmarkt außerhalb der Schulferien und in unmittelbarer Nähe von Schulen stattfindet, ist dem Jugendschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Der Kirschenmarkt gilt als Familienveranstaltung und soll Jung und Alt Freude bereiten.
Die Stadt Gladenbach wird die Allgemeinverfügung im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren und durchsetzen.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Hinweisen aus der Bevölkerung wird die Stadt Gladenbach während der Veranstaltung besonders nachgehen.
Gladenbach, den 18.06.2026