Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Mühlstraße“ im Stadtteil Weidenhausen beschlossen.
Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung des noch unbebauten Flurstücks 77/3, in der Flur 20, Gemarkung Weidenhausen, welches sich unmittelbar westlich an die bestehende Straßenrandbebauung anschließt, in den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ um so die Voraussetzungen für die Genehmigung des geplanten Wohnbauvorhabens nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu schaffen.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gem. § 13 BauGB im sog. vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung.
Die räumliche Lage und die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung liegt mit Begründung von
Freitag den 07.07.2023 bis einschließlich Dienstag den 08.08.2023
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Gladenbach, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Fachbereich IV, 35075 Gladenbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Gladenbach, unter dem nachfolgend genannten Link
https://www.gladenbach.de
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen können im o.g. Zeitraum auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@gladenbach.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage und der Entwurf der Ergänzungssatzung (Planteil) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Gladenbach, den 29.06.2023