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Amtsblatt der Stadt Gladenbach
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat im Stt. Runzhausen

Herr Hans-Jürgen Schneider (Gemeinschaftsliste Runzhausen), wohnhaft Kleebergstraße 6, Stt. Runzhausen, 35075 Gladenbach, hat sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Runzhausen zum 30.06.2024 niedergelegt.

Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Runzhausen nachgerückt ist:

Herr Christoph Simon, Daubhausstraße 39, Stt. Runzhausen, 35075 Gladenbach.

Herr Christoph Simon (Gemeinschaftsliste Runzhausen), erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Runzhausen am 14. März 2021 den Rang 7 unter den 13 Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags der Gemeinschaftsliste Runzhausen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt waren.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises „Gladenbach-Runzhausen“ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Karl-Waldschmidt-Straße 3, Zimmer 10, 35075 Gladenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO).

Rüdiger Götze
Gemeindewahlleiter

Gladenbach, den 04.07.2024